AGB „sproete-erfolgstraining“
©2023-sproete-erfolgstraining
Ralph Sproete
Erfolgstraining
9.) Leistungserbringung
Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch sproete-erfolgstraining wegen höherer Gewalt, Unfall
oder Krankheit oder sonstigen nicht durch sproete-erfolgstraining zu beeinflussenden Umständen nicht erfüllt werden, ist
sproete-erfolgstraining unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung an
einem neu zu vereinbarenden Termin bis max. drei Monate nach dem Ursprungstermin nachzuholen. Der Rücktritt vom
Vertrag/Anmeldung muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen.
8.) Geheimhaltung
Die Firma sproete-erfolgstraining verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr
durch die Zusammenarbeit mit der AG bekannt geworden sind. Sproete-erfolgstraining ist berechtigt, ihre Leistungen in der
Folge auch Mitbewerbern der AG anzubieten.
10.) Stornoregelungen
Bei Trainings in Firmen bzw. Organisationen:
Wird die Ausführung des Auftrages nach Zustandekommens des Vertrags durch den Auftraggeber verhindert (z. B. wegen
Kündigung oder Verschiebung) so gilt folgende Stornoregelung mit der Maßgabe grundsätzlicher Terminflexibilität auf
beiden Seiten:
bis 12 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin; keine Stornokosten
bis 8 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin;
falls nicht möglich, 25 % der Vertragssumme.
bis 4 Wochen vorher: Verschiebung auf einen neuen Termin;
falls nicht möglich, 50 % der Vertragssumme.
unter 4 Wochen vorher: 75 % der Vertragssumme.
ab 1 Woche vorher: 100 % der Vertragssumme.
Bei offenen Seminaren und Vorträgen:
Der Rücktritt ist bis 21 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach fällt eine Stornogebühr wie folgt an:
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Rechnungssumme.
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Rechnungssumme.
bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % der Rechnungssumme.
unter 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Rechnungssumme.
11.) Allgemeine Bestimmungen
Für Eigentum, das während eines Seminars/Veranstaltung beschädigt wird oder abhandenkommt, übernimmt sproete-
erfolgstraining keine Haftung.
Werden oder sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht oder nicht mehr wirksam, so wird die
Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigem nicht berührt. Beide Parteien werden dann diese Bedingungen mit einer
wirksamen Ersatzregelung durchführen, welche dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgtem Zweck am Nächsten
kommt. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Magdeburg.
Stand der AGB ist 2020-Mai